Schuhsohlen-GPS-GSM-Tracker zum Auffinden von Patienten mit Orientierungsproblemen, zB mit Alzheimer, Demenz, Autismus.
Dieses Produkt wird ab sofort über SafeSole.de
vertrieben.
Folgende Ereignisse („Events“) können zur Auslösung eines Alarms genutzt werden:
Lieferumfang:
Alternativ als "Solo"-Block zum Einbau in maßgeschneiderte Sohlen oder andere Kleidungsstücke in 2 Maßen erhältlich
Lebensdauer: Bitte beachten Sie, dass es sich bei der SmartSole wie bei jeder Einlegesohle um einen Verschleißartikel handelt. Wir garantieren eine Lebensdauer von 12 Monaten, in der Regel hält die Sohle bei normaler Nutzung (Nutzer < 85 kg, weniger als 1 km Gehstrecke am Tag) und Verwendung der Schutzsohlen bis zu 2 Jahren oder länger.
Für die Nutzung des Systems ist ein Service-Vertrag nötig, dieser beinhaltet Mobilfunk, Monitoring & Alarmierung und wird von uns bereitgestellt, zu Eur 29/Monat (einheitlich mit europaweiter Abdeckung). Bei Nichtnutzung monatlich auf StandBy schaltbar (Eur 5/Monat). Mindestlaufzeit: 1 Monat (Abrechnung je Kalendermonat). Enthält Zugang zum Monitoring-Mapservice, kostenlose iOS- und Android-App. Das Webportal ist derzeit nur in englischer Sprache verfügbar, ab Q3/2023 auch in deutsch.
Die Testsohle zur Miete
darf nicht beschnitten werden, andernfalls wird der Kauf verpflichtend (unter Anrechnung der Mietzeit).Die Testmiete beinhaltet bereits einen aktiven Service-Vertrag, sodass sie vollständig getestet werden Kann (am besten in der Handtasche oder im Rucksack) und verlängert sich automatisch bis zur Rücksendung der Sohle (tageweise zu 1/30 des Monatstarif) oder Übernahme in den Kauf. Bei Kauf werden 50% des Mietpreises angerechnet.
1. Wie verhält es sich mit dem Grundrecht der informationellen Selbstbestimmung bei dem GPS Tracking?
2. Kann ich das Produkt nur anwenden, wenn ich Vormund der Person bin, die die Sohle tragen soll?
Ganz allgemein gibt es im Pflegebereich "anerkannt / zugelassene" Einschränkungen des Rechts auf informelle Selbstbestimmung, siehe hierzu auch diesen Artikel:
https://www.deutsche-alzheimer.de/unser-service/ar...
Grundsätzlich können wir aus den Erfahrungen mit den bisher eingesetzten Sohlen sagen, dass die Freiheiten des Patienten bei Anwendung der Sohle eher ausgeweitet wurden.
Zum Beispiel bei Patienten, die sich schon in gefährliche Situationen "verlaufen" haben (nachts / bei Kälte / große Strassen), so dass sie eigentlich in einen geschlossenen Bereich verlegt werden sollten, damit sie ständig unter Beobachtung stehen. Mit Einsatz der Sohle konnte diese "geschlossene Beobachtung" mit dem automatischen SMS-Alarm an Pfleger und Angehörige bei Bewegung des Patienten aus seiner "sicheren" Zone ersetzt werden.
Es gibt mittlerweile eine ganze Reihe an Urteilen, die letztendlich den Sinn der Ortung in den Vordergrund stellen. Erfolgt die Ortung im Sinne einer Beaufsichtigung, um sicher zu gehen, dass die Person den Weg findet/ beim Verlaufen gefunden werden kann, dann kann es legitim sein, jemanden als Vorsorgebevollmächtigter, Betreuer mit entsprechendem Aufgabenkreis oder mit Einwilligung der Person selbst mit einer Ortungsmöglichkeit auszustatten, solange dies eben nicht dazu dient, jemanden dauerhaft am Verlassen, zum Beispiel des Hauses, zu hindern.
Der BIVA Pflegeschutzband hat die aktuellen Urteile einmal zusammengestellt: https://www.biva.de/rechtsprechung-zu-ortungssyste...
Im Zweifel ist es sinnvoll, sich an das Betreuungsgericht vor Ort zu wenden und nach der gängigen Praxis zu fragen.
3. Kann die Sohle europaweit getragen werden oder gibt es Ausnahmen?
Die Sohle lässt sich - technisch gesehen - überall in Europa, nach Rücksprache und entsprechender Anpassung auch weltweit verwenden.
Viele Krankenkasse beteiligen sich an den Kosten der Sohle und des Datentarifs, insbesondere sofern nachweisbar ist (zB durch einen Arzt), dass andernfalls eine viel teurere stationäre Unterbringung zB in einer geschlossenen Einrichtung notwendig wäre.
(C) Global SafeTrack Systems GmbH, Filzenweg 14, 83071 Stephanskirchen, Tel. 08036/3013182
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