Orientierungslose Menschen bringen sich oft in Gefahr: zu erfrieren, zu verdursten oder ihre regelmäßige Medizin nicht einnehmen zu können, wenn sie ihr Zuhause verlassen.
Die „SmartSole“ ermöglicht Ärzten und Angehörigen eine frühzeitige Erkennung und automatische Warnung, wenn sich der Patient zu verlaufen droht und zeigt auf beliebigen PCs oder Smartphones immer den aktuellen Aufenthaltsort. So ist die Person schnell und einfach zu lokalisieren!
Ausgestattet mit deutscher Tracking-Technik, mit Endfertigung in den USA, bereits über 20.000 mal erfolgreich eingesetzt für die Lokalisierung von Demenz- und Alzheimer-Patienten, wie Autisten.
Warum in der Schuhsohle? Kein Fremdkörper!
Die Erfahrung hat gezeigt, dass viele Menschen mit Orientierungsproblemen keine zusätzlichen Geräte am Körper tragen, sondern diese lieber loswerden wollen. Sie werden aber in der Regel immer ihre Schuhe tragen.
Genau dort sitzt dann „unsichtbar“ der Tracker.
Die mitgelieferte Monitoringsoftware lässt sich sowohl am PC wie auf Android- und iOS Smartphone und Tablets nutzen und bietet eine komfortable Konfiguration der Sicherheitsparameter. So lässt sich zB ein Geofence (virtueller Zaun) erstellen, in dem sich der Patient bewegen „darf“. Wird der vorbestimmte Bereich verlassen, ergeht automatisch ein Alarm an die hinterlegten Handynummern per SMS. Der darin enthaltene Link zeigt direkt den aktuellen Aufenthaltsort des Patienten an und er kann so schnell lokalisiert werden.
Position übertragen
Alle 5 Minuten sendet die GPS-SmartSole über die Mobilfunkverbindung den aktuellen Standort an das Überwachungssystem.
Überwachungssystem
Die Standortdaten werden auf einer Karte dargestellt, auf die das Pflegepersonal/Angehörige über Online-Konto/Webseite oder App sofort zugreifen kann.
Warnmeldungen an Sie
Das Überwachungssystem versendet Geozonen-Warnungen per E-Mail und SMS mit einem Link zum letzten bekannten Standort.
Schuhsohlen-GPS-GSM-Tracker zum Auffinden von Patienten mit Orientierungsproblemen, zB mit Alzheimer, Demenz, Autismus.
Folgende Ereignisse („Events“) können zur Auslösung eines Alarms genutzt werden:
Lieferumfang:
Lebensdauer: Bitte beachten Sie, dass es sich bei der SmartSole wie bei jeder Einlegesohle um einen Verschleißartikel handelt. Wir garantieren eine Lebensdauer von 6 Monaten, in der Regel hält die Sohle bei normaler Nutzung (Nutzer < 85 kg, weniger als 1 km Gehstrecke am Tag) und Verwendung der Schutzsohlen bis zu 2 Jahren oder länger.
Für die Nutzung des Systems ist ein Service-Vertrag nötig, dieser beinhaltet Mobilfunk, Monitoring & Alarmierung und wird von uns bereitgestellt, zu Eur 29/Monat (einheitlich mit europaweiter
Abdeckung). Bei Nichtnutzung monatlich auf StandBy schaltbar (Eur 5/Monat). Mindestlaufzeit: 1 Monat.
Die Testsohle zur Miete darf nicht beschnitten werden, andernfalls wird der Kauf verpflichtend (unter Anrechnung der Mietzeit).Die Testmiete beinhaltet bereits einen aktiven Service-Vertrag,
sodass sie vollständig getestet werden Kann (am besten in der Handtasche oder im Rucksack) und verlängert sich automatisch bis zur Rücksendung der Sohle (tageweise zu 1/30 des Monatstarif) oder
Übernahme in den Kauf. Bei Kauf werden 50% des Mietpreises angerechnet.
Liefersituation:
Auslieferung ab Mai 2022 .
279,00 €
inkl. MwSt, zzgl. Versandkosten
Versandkostenfrei in folgende Länder: Mehr anzeigen Weniger anzeigen
Diese selbstklebenden Schutzsohlen sorgen dafür dass Sie ihre SmartSole länger nutzen können.
16,90 €
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1. Wie verhält es sich mit dem Grundrecht der informationellen Selbstbestimmung bei dem GPS Tracking?
2. Kann ich das Produkt nur anwenden, wenn ich Vormund der Person bin, die die Sohle tragen soll?
Ganz allgemein gibt es im Pflegebereich "anerkannt / zugelassene" Einschränkungen des Rechts auf informelle Selbstbestimmung, siehe hierzu auch diesen Artikel:
https://www.deutsche-alzheimer.de/unser-service/archiv-alzheimer-info/rechtliche-grenzen-der-fuersorge-dritter.html
Grundsätzlich können wir aus den Erfahrungen mit den bisher eingesetzten Sohlen sagen,
dass die Freiheiten des Patienten bei Anwendung der Sohle eher ausgeweitet wurden.
Zum Beispiel bei Patienten, die sich schon in gefährliche Situationen "verlaufen" haben (nachts / bei Kälte / große Strassen), so dass sie eigentlich in einen geschlossenen Bereich verlegt werden sollten, damit sie ständig unter Beobachtung stehen. Mit Einsatz der Sohle konnte diese "geschlossene Beobachtung" mit dem automatischen SMS-Alarm an Pfleger und Angehörige bei Bewegung des Patienten aus seiner "sicheren" Zone ersetzt werden.
Es gibt mittlerweile eine ganze Reihe an Urteilen, die letztendlich den Sinn der Ortung in den Vordergrund stellen. Erfolgt die Ortung im Sinne einer Beaufsichtigung, um sicher zu gehen, dass die
Person den Weg findet/ beim Verlaufen gefunden werden kann, dann kann es legitim sein, jemanden als Vorsorgebevollmächtigter, Betreuer mit entsprechendem Aufgabenkreis oder mit Einwilligung der
Person selbst mit einer Ortungsmöglichkeit auszustatten, solange dies eben nicht dazu dient, jemanden dauerhaft am Verlassen, zum Beispiel des Hauses, zu hindern.
Der BIVA Pflegeschutzband hat die aktuellen Urteile einmal zusammengestellt: https://www.biva.de/rechtsprechung-zu-ortungssystemen-fuer-demenzkranke/
Im Zweifel ist es sinnvoll, sich an das Betreuungsgericht vor Ort zu wenden und nach der gängigen Praxis zu fragen.
3. Kann die Sohle rechtlich gesehen europaweit getragen werden oder gibt es Ausnahmen?
Die Sohle lässt sich - technisch gesehen - überall in Europa, nach Rücksprache und entsprechender Anpassung auch weltweit verwenden.