Mietbedingungen

Allgemeine Mietbedingungen der Vermietung von Satellitenkommunikationsgeräten.

 

1. Mietpreis bzw. Kaufpreis:

Es gelten die Preise der zum Zeitpunkt der Anmietung unter https://protegear.de veröffentlichten Preisliste.

2. Mietkaution:

Die Mietkaution ist normalerweise durch Angabe einer Kreditkarte zu hinterlegen. Bei inländischen öffentlichen Institutionen entfällt auf Anfrage die Hinterlegung einer Mietkaution. Die Mietkaution kann auch auf unserem Konto per Überweisung hinterlegt werden. Bei der Kautionshinterlegung per Kreditkarte benötigen wir vom Kunden die Kreditkartendaten der unterschreibenden Person. Der Kunde willigt mit der Unterschrift unter dem Mietvertrag ein, dass der Kautionsbetrag auf der Kreditkarte gesichert wird, bis das Gerät wieder bei Global SafeTrack Systems eintrifft und der Rechnungsbetrag anschließend von der Kreditkarte abgebucht wird. Die Kaution wird nach Rückgabe des Geräts und nachdem alle offenen Rechnungen beglichen sind, vom Vermieter zurückerstattet.

3. Zahlung:

Die Kaution ist spätestens bei Übernahme des Telefons/Zubehör/Anlage zu begleichen. Die Bezahlung der Miet- und Verbindungsgebühren ist nach Rückgabe des Geräts bis 14 Tage nach Rechnungsstellung abzuschließen.

4. Stornierung:

Wird ein Mietvertrag später als 10 Tage vor Mietbeginn storniert, so können 20% der vertragsgemäß zu berechnenden Mietgebühr als Stornogebühr berechnet werden. Ab 5 Tage vor Mietbeginn werden 50% der vertragsgemäß zu berechnenden Mietgebühr als Stornogebühr berechnet.

5. Übergabe/Versand:

Vermietete Ausrüstungen werden bei Inlandsversand und bei normalem Auslandsversand gegen Berechnung der Versandpauschale zum Versand gebracht. Expressversand auf Anfrage möglich.

6. Überprüfung:

Der Mieter bzw. Käufer ist verpflichtet, das gemietete bzw. gekaufte Gerät unverzüglich nach Übernahme auf Funktionstüchtigkeit zu überprüfen. Jegliche Reklamationen sind bis 2 Tage nach der Zustellung an Global SafeTrack Systems zu senden. Später reklamierte Schäden gehen ggf. zu Lasten des Mieters.

7. Gebühren:

Der Vermieter trägt bei Anmietung die monatliche Grundgebühr für die Bereitstellung von Datenservice. Verbindungskosten sind im Mietpreis für Telefon und Zubehör nicht enthalten. Bei vermieteten Satellitensystemen werden die abtelefonierten Gesprächsminuten bzw. Gesprächseinheiten nach Rückgabe des Geräts in Rechnung gestellt. Ein Einzelverbindungsnachweis kann angefordert werden. Die Mietgebühren werden vom Starttermin im Mietvertrag bis zur tatsächlichen Wiederzustellung beim Vermieter berechnet. Etwaige an den Vermieter berechnete Folgekosten durch Drittanbieter, welche durch den Mieter bei z.B. der Alarmierung eines Rettungsdienstes verursacht werden oder andere durch das Satellitentelefon ausgelöste Kosten für Zusatzdienste gehen zu Lasten des Mieters.

8. Rückgabe:

Vermietete Ausrüstungen müssen auf Kosten des Mieters in einem versicherten Paket termingerecht zurückgegeben werden. Wird die vermietete Ausrüstung nicht vereinbarungsgemäß zurückgegeben und keine einvernehmliche Verlängerung vereinbart, so kann ab Ablauf der Mietdauer die Kaution eingezogen werden, sowie die SIM-Karte und das Telefon beim Satellitennetzbetreiber gesperrt werden.

9. Mietverlängerung:

Wir empfehlen dringend den Rückgabetermin so anzugeben, dass der tatsächlich späteste Termin der Wiederzustellung beim Vermieter im Mietvertrag als Rückgabetermin angegeben wird. Alle Tage der längeren Verfügbarkeit des Telefons und Zubehörs für den Mieter werden gemäß der zum Zeitpunkt der Rechnungsstellung gültigen Preisliste berechnet. Dies gilt unabhängig davon, ob eine Verlängerung vereinbart wurde oder die verspätete Rückgabe aus anderen Gründen erfolgte.

10. Zahlungsverzug:

Kommt der Mieter mit der Zahlung/Restzahlung in Verzug so beträgt der Verzugszins 3% über dem Bundesdiskontsatz, mindestens aber 6% jährlich.

11.Verwendbarkeit:

Wir machen keine formale Zusage, dass das Satellitengerät in das Zielland des Mieters bzw. Käufers mitgeführt und/oder dort betrieben werden darf oder technisch betrieben werden kann. Zudem kann eine Registrierung bei lokalen Behörden oder beim Netzbetreiber notwendig sein, um das Gerät uneingeschränkt nutzen zu können. Bitte informieren Sie sich hierzu bei der zuständigen Auslandsvertretung, wie Botschaft oder Konsulat des Ziellands. Dies ist unter anderem z.B. bei der

Nutzung von Iridium in Russland. https://www.iridium-russia.com/ oder bei der Nutzung von Satellitentelefonen in Indien, Kuba oder Nordkorea notwendig.

12. Weitergabe:

Der Mieter darf das Gerät nur mit unserer schriftlichen Genehmigung zur Benutzung an Dritte weitergeben.

13. Folgeschäden:

Wir übernehmen keine Haftung für Folgeschäden, wenn das Satellitentelefon oder dessen Zubehör während der Mietdauer funktionsuntüchtig ist oder wird und/oder nicht zur Benutzung zur Verfügung steht.

14. Verfügbarkeit:

Der Vermieter übernimmt keine Garantie dafür, dass die gemieteten Geräte zum Zeitpunkt des Vertragsbeginns zur Verfügung stehen sofern die Ursache der Nichtverfügbarkeit außerhalb dessen Einflussbereich liegt oder auf höhere Gewalt zurückzuführen ist. Er wird jedoch mit der Sorgfalt des ordentlichen Kaufmanns bemühen, rechtzeitig Ersatzgeräte zu beschaffen.
15. Absprachen:

Mündliche Nebenabsprachen bedürfen der schriftlichen Bestätigung.

16. Haftung:

Die Haftung des Vermieters ist auf Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit beschränkt.

17. Beschädigung:

Bei der Rückgabe beschädigt eintreffende Geräte und Ausrüstungen werden auf Kosten des Mieters repariert oder ersetzt und ggf. die Mietzeit des Nutzungsausfalls berechnet.

18. Diebstahl/Verlust:

Der Diebstahl, Verlust, Zerstörung oder Beschlagnahmung ist schnellstmöglich zu melden. Der Mieter ist zur Zahlung der vermieteten Geräte, des Zubehörs und des vorgeladenen Guthabens verpflichtet.

20. Gerichtsstand:

Für alle Streitigkeiten aus oder über diesen Vertrag wird Rosenheim als Gerichtsstand und Erfüllungsort vereinbart.

21. Ungültigkeit:

Sollten einzelne Bedingungen ungültig sein, so bleiben die übrigen Bedingungen davon unberührt.

22. Schlussbestimmung:

Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland.


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